Staatliche Zusatzvorsorge und Private vorsorge

Staatliche Zusatzvorsorge, Vorsorgegutachten Berechnung

Die Deutschen werden immer älter. Gleichzeitig geht die Zahl junger Menschen zurück. Eine Entwicklung, die deutliche Auswirkungen auf die Lebensqualität im Alter hat. So kommen heute drei junge Menschen auf einen über 60jährigen. In dreißig Jahren sind es nur noch zwei.
Es steht außer Frage: Das derzeitige durchschnittliche Rentenniveau von ca. 48 Prozent des letzten Bruttogehaltes ist nicht mehr zu halten.
Damit die Rentner dann nicht schlechter gestellt sind, wird die zusätzliche private Altersvorsorge staatlich gefördert.

IhrE Vorsorge

DIAGNOSE-BERATUNG-EMPFEHLUNG

Sie kennen schon Ihre umfassende Vorsorgesituation bei Krankheit, Erwerbsminderung, Unfall und im Alter?
Oder sind Sie nicht ganz sicher und wollen Ihre Situation einmal überprüfen lassen?

Wir sprechen gemeinsam auf Basis Ihrer Rentenversicherungsansprüche, Ihrer Versorgungs- und Versicherungspolicen (Leben- , BU/EU-, Renten-, Unfall- und Krankenversicherung) über Ihren Vorsorgestatus und geben Ihnen Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Somit sind Sie gut gerüstet für die Gespräche mit Ihrer Bank, der Versicherung oder dem Makler Ihres Vertrauens, um dort persönliche Lösungen zu realisieren.

Aber wie mache ich es richtig?

  • Neu ist die Bedeutung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge nicht. Nicht umsonst waren die kapitalbildenden Lebensversicherungen ein beliebtes Instrument, um die Familie abzusichern und für das Alter vorzusorgen.

    Überflüssig wird eine zusätzliche Vorsorge neben z.B. der „Riester-Rente“ jedoch nicht. Denn auch die schließt nur die zusätzlich entstandene Versorgungslücke, sie ergänzt die spätere Rente vom Grundsatz her nicht. Wer seinen Lebensstandard auch im Alter halten will, muss zusätzlich vorsorgen.

    In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer sollte und wer kann von den staatlichen Fördermöglichkeiten Gebrauch machen.

    Grundsätzlich gilt:

    Je geringer das Einkommen und damit verbunden die Renteneinzahlungen sind, desto geringer sind auch später die Auszahlungen. Daher ist die zusätzliche staatliche Altersvorsorge gerade für die Niedrigverdiener empfehlenswert und wird entsprechend gefördert.

    Das heißt im Umkehrschluss allerdings nicht, dass nicht auch Besserverdienende bei Zeiten Rücklagen schaffen sollten. Es wird zunehmend wichtiger, sich zu informieren. So genannte Riester- und Rürup-Renten sind nur einige Beispiele der Vorsorge. Betriebliche Vorsorge gewinnt an Stellenwert (s.a. unsere Infoseiten dazu). Die klassische Rentenversicherung kann Steuern sparen helfen und sichere Renditen erzielen.

  • Hier sind keine Leistungen zur Linderung von Unfall- oder Krankheitsfolgen. In der Form einer Rentenversicherung ist dort als Zusatzbaustein eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich, wodurch aber ein Teil der Einzahlungen in eine Versicherung fließen und nicht der Altersvorsorge dienen.

  • Besonders für Familien ist ein sog. Riester-Vertrag interessant, weil für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Extra-Zulage fließt (siehe unten). Außerdem gibt es die staatliche Förderung auch für den Partner, der sich um die Kinder kümmert und deswegen nicht arbeiten gehen kann.

    Einzahlungen in die Verträge können gedrosselt oder ganz gestoppt werden. Dadurch kann aber die staatliche Förderung sinken. Der Mindesteigenbetrag von 60 Euro sollte von Geringverdienern nicht unterschritten werden, da es sonst keine Zulagen gibt. So lange Arbeitslosengeld I (oder BuFDi, FSJ etc.) oder Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen, erhalten Sparer die staatliche Riester-Förderung. Übrigens: Angespartes Riester-Kapital wird bei ALG II-Leistungen nicht angerechnet.

  • Zum Beispiel:

    • Ich arbeite, mein Partner kümmert sich um die Kinder. Kann ich auch für ihn/ sie einen Riester-Vertrag abschließen?

    • Wie viel Papierkram muss ich für die Zulagen ausfüllen?

    • Was ist, wenn ich mal arbeitslos werde, muss ich dann dennoch weiterhin in den Vertrag einzahlen?

    • Was passiert mit meinem Riester-Vertrag, wenn ich sterbe?

    • Was ist bei einer Scheidung?

  • Leistungen durch (sog. selbständige oder Zusatz-) Berufsunfähigkeits- und/oder Unfallversicherung möglich. Ebenfalls ist eine Zusatzabsicherung gegen Krankheitsfolgen neben der Krankenkassenmitgliedschaft möglich.