Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Kranken und Pflegeversicherung

Alles, was Sie über die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wissen müssen. Erfahren Sie, wie Sie sich in Gesundheitsfragen absichern können und erhalten Sie kompetente Beratung von unseren Experten.

Gesetzliche Kranken-versicherung

Leistungen bei Krankheit

Grundsätzlich kann auch ein Ehegatte den anderen bedingt beschäftigen

Eine abhängige Beschäftigung liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag ausdrücklich regelt, dass die Gesellschaft unabhängig von der Rechtsnatur des ehelichen Güterstandes der Gesellschafter dem Einfluss des jeweiligen Ehegatten vollkommen entzogen ist. In Ermangelung dieses rechtlichen Einflusses hat der Umstand, dass die Ehefrau tatsächlich wie eine Geschäftsführerin agiert, keine rechterhebliche Bedeutung für die Beurteilung ihrer Versicherungspflicht, wenn alles, was sie tut, unter dem Vorbehalt steht, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer – also ihr Ehemann – es akzeptiert und (stillschweigend) genehmigt.

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.04.2008, L 4 KR 301/05

Freiwillig Krankenversicherter muss bei Kündigung Mitgliedsbescheinigung von anderer Krankenkasse vorlegen

Für die Wirksamkeit der Kündigung der Mitgliedschaft in der freiwilligen Krankenversicherung ist es zwingend erforderlich, dass der Versicherte die Mitgliedschaftsbescheinigung einer anderen Krankenkasse vorlegt. Vor der Vorlage der anderen Mitgliedsbescheinigung ist die Kündigung nicht wirksam.

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.03.2008, L 16 B 134/07 KR ER

Gesetzliche Pflege-versicherung

Es war die größte Pflegereform aller Zeiten: Die Änderungen traten im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) am 1.1.2017 in Kraft und sollen vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftigen. Was änderte sich für Betroffene und Familien dadurch?

rentespezial.de gibt einen Überblick über den Leistungsumfang und das neue Prüfverfahren zur Bewertung der Pflegegrade.

Durch die Anerkennung von Pflegezeiten z.B. im häuslichen Umfeld steigt der Rentenanspruch der Pflegeperson.

Wichtig für Ihre Rente!