Betriebliche Lösungen / Frühverrentung

Eine betriebliche Altersversorgung (kurz: bAV) liegt nach § 1 Abs. 1 BetrAVG vor, wenn „einem Arbeitnehmer Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugesagt (werden)”.

Im Öffentlichen Bereich, z.B. bei Bund, den Ländern und Kommunen wird eine Betriebsrente aus den sog. Zusatzversorgungskassen (VBL, ZVK’n etc.), ähnlich dem Entgeltpunktmodell der Rentenversicherung generiert.

Für das Themenfeld “vorzeitiger Ausstieg”, z.B. wenn eine Kündigung oder Betriebsauflösung ansteht, der Arbeitsplatz wegfällt oder eine Altersteilzeit geplant ist, sind umfangreiche Planungen wichtig, wie es persönlich weitergeht.

Dazu bieten wir umfassende Beratungskonzepte!

Wir können auf einschlägige Referenzen für betriebliche Ausstiegs-Lösungen für Mitarbeiter verweisen:

… und weitere regionale und europaweit tätige Unternehmen:

Both & Sohn Bonn, Cornelsen Verlag Berlin, DEVK Versicherungen Köln, DSD Hilgers Rheinbrohl, Hammerschmid Trachten München, KALPROTECT Vettelschoß, KARE Design München, Mechnig GmbH Rheinbreitbach, Presswerk Struthütten Siegen, REFRATECHNIK München, SW Getränke Hennef, u.v.m.

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