Gesetzliche und berufsständische Versorgung

Das Rentenrecht ist eines der komplexesten Gebiete im Sozialrecht. Es umfasst zahlreiche Leistungen, Sondervorschriften und Verfahrensschritte, etwa bei Rentenbeginn oder Erwerbsminderungsrenten.
Spezifische Vorschriften betreffen auch Berufsgruppen wie z.B. Handwerker, Dozenten, Architekten oder Ärzte.

Weitreichende Besonderheiten treten auf, sobald Ansprüche ausländischer bzw. EU-weiter Versorgungsträger vorhanden sind. Diese Klärung nimmt mitunter auch eine längeren Zeitraum in Anspruch.

Um einen kleinen Einblick in die Fragen zu geben, die uns von Mandanten häufig gestellt werden bzw. auf Fallstricke im Verfahren verweisen finden Sie auf dieser Seite eine kleine Zusammenfassung von verschiedenen Themengebieten.

Jeder Rentenanspruch ist individuell und erfordert eine gesonderte Betrachtung.

Themengebiete

Altersrenten

Arbeitslosigkeit

Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I, zahlt die Bundesagentur für Arbeit Beiträge zur Rente auf Basis von 80 Prozent des letzten Verdienstes ein (geringe Minderung der späteren Rente).
Bei Bürgergeld fließen keine Beiträge. Es werden lediglich Anrechnungszeiten (Wartezeitmonate) generiert, sofern ein ergänzender Leistungsbezug (Wohngeld, Beihilfen etc.) vorliegt, der auch der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gemeldet wird.

Erwerbsminderung

Bei Personen, die sich in Ausbildung befinden, ist die Höhe des Entgelts unbeachtlich. Ansonsten entsteht in der Regel Versicherungspflicht, wenn eine Beschäftigung wöchentlich fünfzehn Stunden und mehr beträgt und das Arbeitsentgelt die sog. Geringfügigkeitsgrenze überschreitet.
Bis zu dieser Grenze entsteht pauschale Pflicht, die abgewählt werden kann, was grundsätzlich ungünstig ist. Ein Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze führt nicht zum Wegfall der Versicherungspflicht, es erfolgt lediglich eine Begrenzung in der Höhe des zu versichernden Entgelts.
Eine RV-Pflicht kann bereits ab einem Verdienst von 175,00 EUR mtl. vereinbart werden (seit 2013).

VERSICHERUNGSPFLICHT

Haben Sie Ihr Rentenkonto schon geklärt?
Sind alle Zeiten korrekt anerkannt, z.B. Ausbildungen und Kindererziehung? Wie sieht es mit Ihren Ansprüchen aus anderen Versorgungen aus?
Sind Sie sicher, dass Sie alle Ansprüche auch verwirklichen können, wenn einmal der Fall der Fälle eintritt, z.B. bei Berufsunfähigkeit?

Alles klar für die Rente?